Eine mit Sprengstoff bestückte Drohne gelangte Anfang des Monats unentdeckt auf den Flughafen Leipzig/Halle – entdeckt nicht durch ein Abwehrsystem, sondern durch Mitarbeiter. Erstmals setzten Terroristen 2006 umgebaute Drohnen ein – die Technik entwickelt sich rasend schnell weiter.
Welcher erste Einsatz einer zu einer Waffe umgebauten Drohne wurde 2006 dokumentiert?
Die Hisbollah setzte iranische Ababil-Aufklärungsdrohne gegen Israel ein, die die Terroristen mit Sprengstoff beluden. Weil sich Deutschland ab September 2006 an der UN-Mission UNIFIL beteiligte, ist sehr wahrscheinlich, dass zu diesem Zeitpunkt auch die Bundesregierung davon erfuhr.
Von 2014 an rüstete die Terrororganisation „Islamische Staat“ handelsübliche Multikopter-Drohnen mit Sprengsätzen aus. Am 2. Oktober 2016 tötete eine so präparierte Drohne bei Mossul zwei kurdische Kämpfer und verletzte französische Soldaten. Deutschland bildete zurselben Zeit im Iran kurdische Kräfte aus. Spätestens da musste Berlin gesichert wissen, dass Terroristen Zivildrohnen bewaffnen.
Wann wurde die Gefahr in Deutschland politisch erkannt?
Im Bundestag ist das Thema seit Juli 2013 aktenkundig. In Drucksache 17/14333 verwies die Bundesregierung auf Vorschriften, technische Sicherungen und Ausbildung unbemannter Flugkörper für die Bundeswehr. Im März 2016 prüfte der Bund Vorschriften zur Identifizierung privater Drohneingestellt wurden, wurden in Deutschland die politischen Diskussionen zur Drohnenabwehr dringlicher: 2020 bestätigte der Bund die Zuständigkeit der Bundespolizei für 14 Flughäfen. Neue Regeln von 2021 verschärften vor allem Verbote und Bußgelder. Wer bei der Drohnenabwehr „trödelt, der verliert bei der rasanten Entwicklung im Drohnenbereich den Anschluss“, warnte Baden-Württembergs früherer Innenminister Thomas Strobl (CDU) im November 2025 bei der Vorstellung von Anti-Drohnen-Waffen für seine Landespolizei.
Wann entstand ein echtes Abwehrkonzept?
Im März 2023 bildeten Innen- und Verkehrsministerium eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Ihr Auftrag war es, ein Abwehrkonzept für deutsche Flughäfen zu entwickeln. Zugleich nannte die Bundesregierung die Rechtslage für den Kampf gegen Drohnen als „noch ausreichend“. Am 15. Januar 2025 beschloss das Kabinett, der Bundeswehr in extremen Gefahrenlagen den Waffeneinsatz gegen Drohnen zu ermöglichen.
Was wurde konkret angeschafft?
Der Bundestag billigte im Februar 2024 den Kauf von 19 Waffensystemen „Skyranger 30“. Möglich ist es, weitere 30 Systeme anzuschaffen. Der Skyranger ortet Flugziele mit Radar und bekämpft sie mit einer 30-Millimeter-Kanone. Die Auslieferung erfolgt bis 2028. Die Bundeswehr nennt dies eine „Erstbefähigung“. Hinzu kommen Störsender, Netzwerfer und Abfangdrohnen. Diese Bestände sind geheim.
Die Bundespolizei stellte am 2. Dezember 2025 eine Abwehreinheit mit 130 Beschäftigten auf. 2026 können 50 Millionen Euro für die Drohnenabwehr investiert werden: 30 Millionen für Flughäfen, 20 Millionen für mobile Einheiten. Seit 17. Dezember 2025 bündelt das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum Erkenntnisse von Bund und Ländern.
Was haben die Länder unternommen?
Einheitlichkeit gibt es nicht: Bayerns im Oktober 2025 beschlossenes Abwehrzentrum arbeitet seit April 2026 in Erding mit zunächst mehr als 40 Kräften. Für den Ausbau sind 100 Millionen Euro vorgesehen. Baden-Württemberg baute vor der Fußball-EM 2024 bei der Polizeihubschrauberstaffel ein Kompetenzzentrum aufgebaut. Dieses setzte zur EM Abwehrsysteme ein. Ende 2025 kündigte das Land weitere Investitionen in Höhe von vier Millionen Euro an. Mecklenburg-Vorpommern vereinbarte im November 2025 mit vier norddeutschen Ländern die Zusammenarbeit. Ein eigenes Abwehrzentrum hat das Land nicht.
Was erlauben die Polizeigesetze?
Bayern nennt ausdrücklich das Aufspüren, Verfolgen, Sicherstellen und notfalls Abschießen von Drohnen. Baden-Württemberg hat keinen eigene gesetzliche Norm: Es stützt physische Maßnahmen gegen Drohnen auf die Generalklausel des Polizeigesetzes sowie die allgemeine Erlaubnis, Sachen mit Waffen zu bekämpfen, wenn mildere Mittel ausscheiden.
Mecklenburg-Vorpommerns Sicherheits- und Ordnungsgesetz enthält ebenfalls keine Drohnenregel. Es erlaubt, in Gefahrensituationen physisch auf Sachen einzuwirken, als letztes Mittel mit Schüssen. Elektronisches Stören, technische Übernahme oder andere Möglichkeiten, auf Drohnen einzuwirken, sind nicht eigens geregelt.
Was änderte der Bund?
Seit März 2026 darf die Bundeswehr nach dem geänderten Luftsicherheitsgesetz eine Landespolizei unterstützen und als letztes Mittel Waffen einsetzen, wenn ein besonders schwerer Unglücksfall droht: Das Land muss Hilfe benötigen, die Gefahr eine hohe Schwelle überschreiten und militärische Systeme rechtzeitig verfügbar sein. Die Reform des Bundespolizeigesetzes sollte elektronische und andere technische Mittel klarer regeln, scheiterte am 10. Juli 2026 an der dafür erforderlichen absoluten Mehrheit im Bundestag.
Warum dürfen Betreiber kritischer Infrastruktur Drohnen nicht selbst stoppen?
Sie dürfen beobachten, alarmieren und Gebäude verstärken. Aber nicht eigenmächtig Funk stören, Drohnen übernehmen oder abschießen. Dem stehen Telekommunikationsrecht, Eigentumsschutz und das Gewaltmonopol des Staates entgegen. Der Bundestag fordert deshalb besondere Befugnisse zu prüfen. Bislang trägt der Betreiber Verantwortung, muss zur aktiven Abwehr aber auf Polizei oder – wenn diese die Bundeswehr anfordert – auf die Militärs warten.
Wo liegen die größten Schwächen der Drohnenabwehr in Deutschland?
Deutschland besitzt kein flächendeckendes Lagebild des unteren Luftraums. Zwar werden Schwerpunkte wie manche Flughäfen, teilweise Regierungssitze und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur durch wenige mobile Systeme geschützt. Konkret wechseln Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bundespolizei, Luftfahrtbehörden, Bundeswehr und Betreibern. Vor einem Eingriff müssen Gefahr, Zuständigkeit und verhältnismäßiges Mittel rechtssicher geklärt werden – beim Start einer Drohne in der Nähe eines möglichen Ziels bleiben dafür womöglich Sekunden.
Eine einzelne, früh erkannte Drohne lässt sich an einem für deren Abwehr vorbereiteten Standort möglicherweise stoppen. Gegen einen Gegner, der überraschend ein ungeschütztes Ziel angreift, ist Deutschland nicht gerüstet. Das gilt auch für Sabotageakte oder Terroranschläge gegen mehrere schwach geschützte Ziele oder mit Glasfaserkabel gesteuerte Drohnen. Zwar will Deutschland dazu Abwehrmöglichkeiten aufbauen – die Technik möglicher Angreifer ist aber jetzt schon deutlich weiter als die Pläne der Politik.



