Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste, und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten, streben wir eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden“. Konkret sollen Übermittlungsbefugnisse ausgeweitet und Löschfristen überprüft werden. Dabei geht es einerseits darum, ab welcher Schwelle das BfV Informationen an die Polizei geben soll und wie lange personenbezogene Daten aufbewahrt werden. Einträge über bestimmte Personen müssen nach Ablauf gesetzlicher Fristen überprüft und gelöscht werden, damit eine radikale Vergangenheit Menschen nicht auf ewig anhängt.



